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Steuerbezug
In den meisten Kantonen werden die kantonalen und kommunalen Steuern in mehreren provisorischen Raten (eine Art Akonto- bzw. Teilzahlung) eingefordert. Die Höhe dieser Raten wird auf Basis der letzten Veranlagung oder der aktuellen bekannten Angaben festgesetzt. Vorauszahlungen sind in vielen Kantonen auch möglich.
Zu bezahlen sind die Steuern zu festgelegten Fälligkeitsterminen (je nach Kanton unterschiedlich). Bei der direkten Bundessteuer fällt dieser in der Regel auf den 1. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.
Falls eine Steuerrate nicht bezahlt wird, erhöht sich die nächste Rate um den Fehlbetrag der vorgängigen Rechnung. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins geschuldet.
Sobald die Steuerveranlagung definitiv ist, wird die Differenz zwischen dem schon bezahlten (Ratenrechnungen) und dem definitiv geschuldeten Betrag berechnet (Saldo). Waren die provisorischen Raten zu niedrig und hat die steuerpflichtige Person damit zu wenig bezahlt, muss sie diese Differenz mit der Schlussabrechnung begleichen. Hat sie aber zu viel bezahlt, wird sie über die Höhe der Rückerstattung informiert.
Werden rechtskräftig veranlagte Steuern nicht bezahlt, so wird die steuerpflichtige Person nach erfolgloser Mahnung auf dem ordentlichen Weg betrieben.