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FAQ - häufig gestellte Fragen

Ich war das ganze Jahr arbeitslos und habe Taggelder bezogen. Kann ich Berufsauslagen geltend machen?

Ja. Es können der Pauschalabzug für Berufsauslagen sowie die Pauschale für Weiterbildung geltend gemacht werden. Werden höhere Auslagen im Zusammenhang mit Bewerbungen nachgewiesen, werden diese anstelle des Pauschalabzugs zum Abzug zugelassen.

Ist der Zinsanteil bei den Leasingkosten abzugsfähig?

Nein. Ein Leasingvertrag stellt keinen Kreditvertrag dar und somit begründet er auch keine verzinsliche Kapitalschuld. 

Welche Abzüge kann ich als Wochenaufenthalter geltend machen?

Vom anerkannten Wochenaufenthalter können als Berufsauslagen zusätzlich abgezogen werden:

  • Die Mehrkosten für eine zusätzliche Hauptmahlzeit (Fr. 3'200.-/Jahr)
  • Die tatsächlichen Kosten für ein auswärtiges Zimmer
  • Die Kosten der wöchentlichen Heimkehr (in der Regel die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels).

Können Kabelanschlussgebühren für Fernsehen und Radio als Liegenschaftenunterhalt abgezogen werden?

Nein. Einmalige Beiträge des Grundeigentümers wie Kabelanschlussgebühren für Fernseh- und Radio sowie andere Anschlussgebühren für Kanalisation, Wasser, Gas usw. sind nicht abziehbar.

Ich bin bereits 18-Jährig aber noch Lehrling bzw. noch im Studium. Muss ich trotzdem eine Steuererklärung ausfüllen?

Ja, du musst eine Steuererklärung ausfüllen und einreichen. Auch wenn dein Lohn unterhalb des steuerfreien Minimums (die durchschnittliche Höhe dieses Minimums beträgt 12'000 Franken) liegt und du somit keine Steuern bezahlen wirst.

Wie muss ich mein geleastes Fahrzeug deklarieren?

Da du weder Eigentümer noch Nutzniesser des Fahrzeugs bist, muss es nicht als Vermögen deklariert werden.

Wie müssen Stipendien versteuert werden?

Einkünfte aus staatlichen oder privaten Quellen für die Ausbildung einer steuerpflichtigen Person gelten als Unterstützung und sind steuerfrei.

Welche Auswirkungen haben Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit auf die Steuern?

Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Taggelder) sowie die Erwerbsausfallentschädigungen bei Kurzarbeit sind zu versteuern. Selbst getragene Aufwendungen für die Stellensuche können in Abzug gebracht werden. Wer eine von Arbeitslosigkeit betroffene Person finanziell unterstützt, kann diese Kosten nicht geltend machen. Unterstützungsabzüge sind nur für erwerbsunfähige Personen zugelassen. Wer arbeitslos ist, gilt grundsätzlich als erwerbsfähig. Ergänzungsleistungen zählen zu den steuerfreien Einkünften.

Ich hatte im letzten Jahr kein Erwerbseinkommen, sondern bezog ein IV-Taggeld und machte eine berufliche Umschulung. Kann ich die Umschulungskosten in Abzug bringen?

Ja, sofern du diese Kosten selber getragen hast, bis zu einem Gesamtbetrag von 12'000 Franken.

Welche Weiterbildungskosten kann ich abziehen?

Alle berufsorientierten Weiterbildungskosten, die du selber getragen hast, bis zu einem Gesamtbetrag von 12'000 Franken.

Kann ich meine Umschulungskosten abziehen?

Ja, sofern sie berufsorientiert sind und du sie selber getragen hast, bis zu einem Gesamtbetrag von 12'000 Franken.

Ich will einen neuen Beruf erlernen und beginne als Arbeitnehmer einen zusätzlichen Ausbildungslehrgang. Kann ich diese Kosten in Abzug bringen?

Ja, bis zu einem Gesamtbetrag von 12'000 Franken.

Wer ist bei einer Schenkung steuerpflichtig?

Steuerpflichtig ist immer die beschenkte Person, auch wenn zwischen den Beteiligten vereinbart wurde, dass die schenkende Person die Steuer zahlt.

Ich bin Student und nebenbei noch erwerbstätig. Welche Abzüge kann ich geltend machen?

Die mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängenden Berufskosten, sowie die Ausbildungskosten für das Studium können geltend gemacht werden (Belege der Ausgaben beilegen).

Kann ich Auslagen für die Stellensuche unter Berufsauslagen geltend machen?

Nein. Wird ein Erwerbseinkommen in der Steuererklärung deklariert, gelten die Auslagen im Zusammenhang mit Bewerbungen nicht als Gewinnungskosten und sie können nicht abgezogen werden. Nur bei Arbeitslosigkeit gelten diese Auslagen als Gewinnungskosten. 

Nach der Lehre und RS habe ich für 6 Monate eine Auslandreise gemacht. Wie muss ich die Steuererklärung ausfüllen? Was muss ich beachten?

Durch das vorübergehende Verlassen der Schweiz, wurde der steuerrechtliche Wohnsitz im Kanton nicht aufgegeben. Die Steuererklärung muss normal ausgefüllt werden, mit Deklaration der effektiven Einkünfte. Allfällige Sprachaufenthaltskosten können eventuell abgezogen werden. Während der Landesabwesenheit ist es sinnvoll, der Steuerverwaltung eine Verbindungsadresse zu hinterlassen.