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Glossar
Möchtest du wissen, was all die steuerfachlichen Ausdrücke bedeuten? Im Glossar findest du sicher eine Antwort!
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Allgemeine Abzüge
Als allgemeine Abzüge bezeichnet man Abzüge, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit bestimmten Einkünften stehen. Sie wurden vom Gesetzgeber aus sozialpolitischen Überlegungen eingeführt. Beispiele: Versicherungsabzug, Abzug für Krankheitskosten, Abzug für Beiträge an die berufliche Vorsorge und die gebundene Selbstvorsorge.Arbeitslosenversicherung (ALV)
Arbeitslosenversicherung. Sie gewährleistet arbeitslosen Menschen einen angemessenen Erwerbsersatz und unterstützt Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. In der Schweiz sind beinahe alle Menschen, die in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis stehen, gegen die Arbeitslosigkeit versichert. Selbständig Erwerbende müssen für diesen Schutz eine eigene Lösung suchen.Aufwandbesteuerung
Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben, haben das Recht, bis zum Ende der laufenden Steuerperiode an Stelle der Einkommens- und Vermögenssteuer eine Pauschalsteuer nach dem Aufwand zu entrichten. Sind diese Personen nicht Schweizer Bürgerinnen und Bürger, so steht ihnen das Recht auf Entrichtung der Steuer nach dem Aufwand auch weiterhin zu.Besteuerung nach Konsumeinheiten
Das Gesamteinkommen der Familie wird durch einen entsprechend der Anzahl Familienmitglieder variablen Divisor geteilt. Nur der Kanton VD kennt dieses System.Beispiel: Für ein Ehepaar mit zwei Kindern beträgt der Divisor 2,8 (1 x 1,8 für das Ehepaar + 2 x 0,5 für die Kinder). Ein steuerbares Gesamteinkommen von 100’000 Franken wird nun durch 2,8 geteilt. Das Resultat (35’700 Franken) bietet die Grundlage zur Bestimmung des Steuersatzes, der auf das Einkommen von 100’000 Franken angewendet wird.Bruttoinlandprodukt (BIP)
Das BIP ist ein international anerkanntes Mass für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft im Laufe eines Jahres. Es misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden - also die so genannte Wertschöpfung.Effektenhändler
Effektenhändler sind natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die gewerbsmässig für eigene Rechnung zum kurzfristigen Wiederverkauf oder für Rechnung Dritter Effekten auf dem Sekundärmarkt kaufen und verkaufen, auf dem Primärmarkt öffentlich anbieten oder selbst Derivate schaffen und öffentlich anbieten.EFTA
Europäische Freihandelsassoziation (englisch: European Free Trade Association, EFTA). Die EFTA ist eine 1960 gegründete Internationale Organisation. Zielsetzung war die Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten und die Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Ländern wie auch der Welt insgesamt. Ihr gehören nur Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Island an.Ermessensveranlagung
Bei einer Ermessensveranlagung werden Einkommen, Vermögen und Abzüge nach bestem Wissen von der Steuerverwaltung geschätzt. Eine Ermessensveranlagung wird vorgenommen, wenn trotz Abklärungen ungewiss bleibt, ob eine steuerpflichtige Person Einkünfte erzielt hat oder wie hoch ihre Einkünfte gewesen sind. Sie wird insbesondere angewendet, wenn die steuerpflichtige Person trotz Mahnung keine Steuererklärung einreicht. Oft fällt der so errechnete fällige Steuerbetrag höher aus als derjenige, der aus der ausgefüllten Steuererklärung resultieren würde.Finanzausgleich
Der Finanzausgleich (oft auch Neuer Finanzausgleich bzw. NFA genannt) gestaltet die Finanzflüsse und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie auch zwischen den Kantonen. Zweck des Finanzausgleichs ist eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen, die Verminderung des tendenziell zunehmenden Unterschieds bei den Steuereinnahmen (reiche Kantone werden immer reicher, arme Kantone immer ärmer) und eine wirksamere Steuerung der Ausgleichszahlungen an die Kantone.Föderalismus
Der Begriff leitet sich aus dem lateinischen Wort "foedus" ab, was übersetzt soviel heisst wie: Bund, Bündnis, Vertrag. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Föderalismus in erster Linie das staatliche Organisationsprinzip. Beispiele für föderalistische Staaten sind neben der Schweiz auch Deutschland oder die USA. Das Gegenteil eines föderalistisch aufgebauten Staatswesens ist der Einheits- oder Zentralstaat (z.B. Frankreich oder Italien). Föderalismus in der Schweiz bedeutet, dass die Kantone als Gliedstaaten über eine grosse Selbständigkeit verfügen.Holdinggesellschaft
Generell umfasst der Begriff «Holdinggesellschaften» Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften, die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben und deren statutarischer Zweck ausschliesslich oder doch hauptsächlich in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen (Gesellschaften) besteht.Kausalabgaben
Kausalabgaben werden für bestimmte Leistungen des Gemeinwesens an das einzelne Individuum erhoben. Es gibt drei Kategorien von Kausalabgaben: Gebühren (z.B. Entsorgungsgebühren), Vorzugslasten (z.B. Beitrag an Strassenerschliessungskosten durch einen Grundeigentümer) und Ersatzabgaben (z.B. bei Nichterfüllung des Militärdienstes).Kinderabzug
Steuerpflichtige Personen können für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in beruflicher Erstausbildung stehende Kind einen Kinderabzug geltend machen, falls das Kind am 31. Dezember des Steuerjahres im gleichen Haushalt lebt und falls von der steuerpflichtigen Person für dessen Unterhalt zur Hauptsache gesorgt wird.Mehrwertsteuer (MWST)
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer und wird auf den Endkonsumenten überwälzt. Die Konsumenten zahlen damit die MWST über die Einkäufe von Sachen (Kleider, Autos, Lebensmittel usw.) und Dienstleistungen (Coiffeur, Transporte, Abendessen in einem Restaurant usw.). Sie wird ausschliesslich vom Bund erhoben und dient zur Deckung der allgemeinen Bundesausgaben.Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die vom Arbeitgeber vor Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht wird. D.h. dem Arbeitnehmer wird direkt vom Lohn die Quellensteuer abgezogen. Sie betrifft in erster Linie Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz und Personen, die keine Niederlassungsbewilligung besitzen.Reineinkommen
Total der Einkünfte (Lohn, Zinsen aus Sparkonten oder Obligationen, Dividenden oder Mieterträge) minus Total der persönlichen Abzüge (Berufsauslagen, Fahrkosten, Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Weiterbildungskosten, Doppelverdienerabzug, Parteibeiträge, Einzahlung in die Säule 3a oder Einkäufe in die PK, Doppelverdiener- und Nebenerwerbsabzug).Splitting
Rund die Hälfte aller Kantone kennt dieses System für die Besteuerung der Familien. Dabei wird das Gesamteinkommen der Familie zu einem tieferen Steuersatz besteuert.Beispiel Vollsplitting: Das Gesamteinkommen der Familie wird zu dem Steuersatz besteuert, der eigentlich anwendbar wäre auf 50% des Gesamteinkommens. Ein steuerbares Gesamteinkommen von 100'000 Franken wird somit zu dem für 50'000 Franken geltenden Steuersatz besteuert.Steuererlass
Als Steuererlass gilt der ausnahmsweise Verzicht vom betroffenen Gemeinwesen auf die Einforderung von geschuldeten Steuern (sowie Zinsen und Bussen). Er ist nur möglich, wenn die Einforderung der Steuern eine unzumutbare Härte für die betroffene Person darstellen würde. Es gibt sowohl die Möglichkeit für einen teilweisen als auch für einen ganzen Steuererlass.Steuerharmonisierung
Steuerperiode
Als Steuerperiode gilt der Zeitraum, für den eine Steuer geschuldet ist.Bei natürlichen Personen stimmt die Steuerperiode normalerweise mit dem Kalenderjahr überein. In diesem Fall spricht man von Steuerjahr.Bei juristischen Personen gilt das Geschäftsjahr als Steuerperiode.Die Steuerperiode kann aber auch kürzer als ein Jahr sein, wenn z.B. die steuerpflichtige Person im Verlaufe des Jahres ins Ausland zieht, wenn sie stirbt oder, bei einer juristischen Person, wenn sie ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegt oder ihre Geschäftstätigkeit aufgibt.Steuertarif
Der Steuertarif besteht aus mehreren Steuersätzen für die verschiedenen Einkommensstufen. Nach ihm bestimmt sich, welcher Steuersatz für das steuerbare Einkommen oder Vermögen zur Anwendung gelangt.Die Steuergesetze kennen in der Regel zwei Steuertarife, einen (ermässigten) für Verheiratete und Einelternfamilien sowie einen für die übrigen Steuerpflichtigen.Straflose Selbstanzeige
Mittels der straflosen Selbstanzeige besteht die Möglichkeit, bisher nicht versteuerte Einkommen oder Vermögen einmalig ohne Straffolge zu melden, z.B. mit Schreiben an die Steuerverwaltung oder Beilage zur Steuererklärung. Geschuldet sind lediglich die Steuern für max. 10 Jahre (Nachsteuer) sowie die Verzugszinsen. Die erstmalige Deklaration in der Steuererklärung ohne zusätzlichen Hinweis auf die bisherige Nichtversteuerung gilt nicht als Selbstanzeige.Veranlagungsverfügung
Mit der Veranlagungsverfügung werden die Steuerfaktoren (steuerbares Einkommen und Vermögen natürlicher Personen, bzw. steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital juristischer Personen) festgesetzt. Die Veranlagung erfolgt aufgrund der Steuererklärung, die von den Steuerpflichtigen einzureichen ist oder durch eine Ermessensveranlagung.Verheiratetentarif
Verwaltungsgesellschaft
Gesellschaften, welche einerseits die schweizerische Infrastruktur nicht oder kaum benutzen und anderseits ihre Geschäfte fast ausschliesslich im Ausland abwickeln, werden als Domizil-, Hilfs- oder Verwaltungsgesellschaften bezeichnet. Die verwendete Bezeichnung und auch die Definition für diese Gesellschaftstypen sind von Kanton zu Kanton verschieden.Übrige juristische Personen
Dazu zählen namentlich- die öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Körperschaften und Anstalten (insbesondere die politischen Gemeinden, die Bürger- oder Burgergemeinden, die Schulgemeinden, die Kirchgemeinden, die Klöster usw.)
- die Körperschaften des kantonalen Rechts (insbesondere die Allmend- und Alpkorporationen). Dazu gehören auch die Genossenschaften des kantonalen Rechts.
- die kollektiven Kapitalanlagen (ehem. Anlagefonds) mit direktem Grundbesitz.