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Glossar

Möchtest du wissen, was all die steuerfachlichen Ausdrücke bedeuten? Im Glossar findest du sicher eine Antwort!

Das Glossar ist alphabetisch aufgebaut. Klicke einfach auf den entsprechenden Buchstaben und du erhältst eine Liste mit Wörtern und ihren Definitionen.

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  • Alcopop

    Limonadeartiges, alkoholisches Getränk. Vor allem bei jungen Menschen beliebt.
  • Allgemeine Abzüge

    Als allgemeine Abzüge bezeichnet man Abzüge, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit bestimmten Einkünften stehen. Sie wurden vom Gesetzgeber aus sozialpolitischen Überlegungen eingeführt. Beispiele: Versicherungsabzug, Abzug für Krankheitskosten, Abzug für Beiträge an die berufliche Vorsorge und die gebundene Selbstvorsorge.
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

    Alters- und Hinterlassenenversicherung. Sie soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken.
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)

    Arbeitslosenversicherung. Sie gewährleistet arbeitslosen Menschen einen angemessenen Erwerbsersatz und unterstützt Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. In der Schweiz sind beinahe alle Menschen, die in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis stehen, gegen die Arbeitslosigkeit versichert. Selbständig Erwerbende müssen für diesen Schutz eine eigene Lösung suchen.
  • Aufwandbesteuerung

    Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben, haben das Recht, bis zum Ende der laufenden Steuerperiode an Stelle der Einkommens- und Vermögenssteuer eine Pauschalsteuer nach dem Aufwand zu entrichten. Sind diese Personen nicht Schweizer Bürgerinnen und Bürger, so steht ihnen das Recht auf Entrichtung der Steuer nach dem Aufwand auch weiterhin zu.
  • Bemessungsperiode

    Das ist der Zeitraum, in dem das der Steuerberechnung zu Grunde liegende Einkommen (bei juristischen Personen der Gewinn) erzielt wird.
  • Bemessungszeitraum

  • Berufskosten

    Unter die Berufskosten fallen die Kosten, die unmittelbar für die Einkommenserzielung nötig sind. Es sind dies Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort, die Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung und die Weiterbildungskosten.
  • Besteuerung nach Konsumeinheiten

    Das Gesamteinkommen der Familie wird durch einen entsprechend der Anzahl Familienmitglieder variablen Divisor geteilt. Nur der Kanton VD kennt dieses System.
    Beispiel: Für ein Ehepaar mit zwei Kindern beträgt der Divisor 2,8 (1 x 1,8 für das Ehepaar + 2 x 0,5 für die Kinder). Ein steuerbares Gesamteinkommen von 100’000 Franken wird nun durch 2,8 geteilt. Das Resultat (35’700 Franken) bietet die Grundlage zur Bestimmung des Steuersatzes, der auf das Einkommen von 100’000 Franken angewendet wird.
  • Beteiligungsgesellschaft

    Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Genossenschaft, die massgeblich am Kapital anderer Gesellschaften beteiligt ist.
  • Bruttoinlandprodukt (BIP)

    Das BIP ist ein international anerkanntes Mass für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft im Laufe eines Jahres. Es misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden - also die so genannte Wertschöpfung.
  • Bruttospielertrag

    Als Bruttospielertrag gilt die Differenz zwischen allen Spieleinsätzen und allen ausbezahlten Spielgewinnen. Ebenfalls Bestandteil des Bruttospielertrags sind die von den Casinos bei Tischspielen (Baccara, Poker etc.) erhobenen Kommissionen.
  • Bruttovermögen

    Total aller Vermögenswerte im In- und Ausland.
  • Direkte Bundessteuer

    Für die Privatpersonen (natürliche Personen) wird die direkte Bundessteuer auf dem Einkommen erhoben, für die Unternehmen (juristische Personen) auf dem Gewinn. Sie wird von den Kantonen zu Gunsten des Bundes veranlagt und bezogen.
  • Direkte Steuern

    Bei den direkten Steuern zahlt der Steuerschuldner die Steuern an das Gemeinwesen. Er trägt die Steuerlast auch wirtschaftlich, weil er sie nicht auf jemand anderen überwälzen kann. Typische Beispiele sind die Einkommens- und Vermögenssteuern oder die Gewinn- und Kapitalsteuern.
  • Domizilgesellschaft

  • Doppelbesteuerung

    Es liegt eine Doppelbesteuerung vor, wenn das Einkommen oder das Vermögen von natürlichen Personen, bzw. der Gewinn oder das Kapital von juristischen Personen, in mehr als einem Kanton oder Staat besteuert werden.
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

    Doppelbesteuerungsabkommen sind Vereinbarungen zwischen zwei Staaten, mit welchen verhindert werden soll, dass die Einkünfte einer Person in beiden Staaten besteuert werden.
  • Effektenhändler

    Effektenhändler sind natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die gewerbsmässig für eigene Rechnung zum kurzfristigen Wiederverkauf oder für Rechnung Dritter Effekten auf dem Sekundärmarkt kaufen und verkaufen, auf dem Primärmarkt öffentlich anbieten oder selbst Derivate schaffen und öffentlich anbieten.
  • EFTA

    Europäische Freihandelsassoziation (englisch: European Free Trade Association, EFTA). Die EFTA ist eine 1960 gegründete Internationale Organisation. Zielsetzung war die Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten und die Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Ländern wie auch der Welt insgesamt. Ihr gehören nur Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Island an.
  • Einfache Steuer

    Die einfache Steuer ergibt sich aus der Anwendung der gesetzlichen Steuertarife (z.B. Einkommenssteuer- oder Vermögenssteuertarife). 
    Für die Berechnung des effektiv geschuldeten Steuerbetrages wird die einfache Steuer mit dem Steuerfuss von Kanton und Gemeinde multipliziert.
  • Einsprache

    Die Einsprache ist das schriftliche Gesuch an die Steuerverwaltung, eine Veranlagungsverfügung zu überprüfen und allfällige Mängel zu beheben. Die Einsprache muss innert 30 Tagen ab Eröffnung der Veranlagungsverfügung eingereicht werden.
  • Elterntarif

    Verheiratete Eltern in ungetrennter Ehe können pro Kind 250 Franken vom geschuldeten Steuerbetrag in Abzug bringen, wenn sie mit Kindern, für die der Kinderabzug oder der Unterstützungsabzug zulässig ist, im gleichen Haushalt leben.
  • Erblasser

    Verstorbene Person, die ein Erbe hinterlässt.
  • Ermessensveranlagung

    Bei einer Ermessensveranlagung werden Einkommen, Vermögen und Abzüge nach bestem Wissen von der Steuerverwaltung geschätzt. Eine Ermessensveranlagung wird vorgenommen, wenn trotz Abklärungen ungewiss bleibt, ob eine steuerpflichtige Person Einkünfte erzielt hat oder wie hoch ihre Einkünfte gewesen sind. Sie wird insbesondere angewendet, wenn die steuerpflichtige Person trotz Mahnung keine Steuererklärung einreicht. Oft fällt der so errechnete fällige Steuerbetrag höher aus als derjenige, der aus der ausgefüllten Steuererklärung resultieren würde.
  • Ertragswert

    Wirtschaftlicher Nutzen einer Liegenschaft oder eines Unternehmens. Der Ertragswert wird aufgrund des Ertrags berechnet, den die Liegenschaft bzw. das Unternehmen abwirft.
  • Erwerbsersatzordnung (EO)

    Erwerbsersatzordnung. Sie ersetzt für Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Die EO leistet auch den Erwerbsersatz bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung).
  • EU

    Die Europäische Union (EU) ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Seine Bevölkerung umfasst über eine halbe Milliarde Einwohner. Der von den EU-Mitgliedstaaten gebildete Europäische Binnenmarkt ist der am Bruttoinlandsprodukt gemessen größte gemeinsame Markt der Welt.
  • Familienabzug

  • Finanzausgleich

    Der Finanzausgleich (oft auch Neuer Finanzausgleich bzw. NFA genannt) gestaltet die Finanzflüsse und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie auch zwischen den Kantonen. Zweck des Finanzausgleichs ist eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen, die Verminderung des tendenziell zunehmenden Unterschieds bei den Steuereinnahmen (reiche Kantone werden immer reicher, arme Kantone immer ärmer) und eine wirksamere Steuerung der Ausgleichszahlungen an die Kantone.
  • Föderalismus

    Der Begriff leitet sich aus dem lateinischen Wort "foedus" ab, was übersetzt soviel heisst wie: Bund, Bündnis, Vertrag. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter Föderalismus in erster Linie das staatliche Organisationsprinzip. Beispiele für föderalistische Staaten sind neben der Schweiz auch Deutschland oder die USA. Das Gegenteil eines föderalistisch aufgebauten Staatswesens ist der Einheits- oder Zentralstaat (z.B. Frankreich oder Italien). Föderalismus in der Schweiz bedeutet, dass die Kantone als Gliedstaaten über eine grosse Selbständigkeit verfügen.
  • Gebietshoheit

    Unter Gebietshoheit versteht man die rechtlich geordnete Herrschaft eines Staates über alle in seinem Staatsgebiet befindlichen Sachen.
  • Gegenwartsbemessung

    Bei der Gegenwartsbemessung wird die Steuer auf dem Einkommen erhoben, das während der Steuerperiode erzielt wird. 
    Steuerperiode und Bemessungsperiode fallen somit zeitlich zusammen. Die Gegenwartsbemessung ist in allen Kantonen das massgebliche System.
  • Gemischte Gesellschaft

  • Geschäftsjahr

  • Gewinnungskosten

    Als Gewinnungskosten gelten alle Kosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften. Sie sind steuerlich abziehbar.
  • Holdinggesellschaft

    Generell umfasst der Begriff «Holdinggesellschaften» Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften, die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben und deren statutarischer Zweck ausschliesslich oder doch hauptsächlich in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen (Gesellschaften) besteht.
  • Indirekte Steuern

    Bei indirekten Steuern bezahlt der Steuerschuldner die Steuern an das Gemeinwesen, aber er trägt die Steuern wirtschaftlich nicht selber, sondern überwälzt sie auf jemand anderen. Typische Beispiele sind die Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer oder Tabaksteuer.
  • Invalidenversicherung (IV)

    Die Invalidenversicherung soll den Versicherten, falls diese invalid werden, mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage sichern.
  • Juristische Personen

    Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Genossenschaften, Vereine oder Stiftungen sind juristische Personen.
  • Kalte Progression

    Von kalter Progression wird gesprochen, wenn das Einkommen aufgrund des Teuerungsausgleichs steigt und die Betroffenen dadurch in eine höhere Steuertarifstufe rutschen und mehr Steuern bezahlen müssen.
  • Kapitalgesellschaft

    Eine Kapitalgesellschaft kann eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditaktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein.
  • Kausalabgaben

    Kausalabgaben werden für bestimmte Leistungen des Gemeinwesens an das einzelne Individuum erhoben. Es gibt drei Kategorien von Kausalabgaben: Gebühren (z.B. Entsorgungsgebühren), Vorzugslasten (z.B. Beitrag an Strassenerschliessungskosten durch einen Grundeigentümer) und Ersatzabgaben (z.B. bei Nichterfüllung des Militärdienstes).
  • Kinderabzug

    Steuerpflichtige Personen können für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in beruflicher Erstausbildung stehende Kind einen Kinderabzug geltend machen, falls das Kind am 31. Dezember des Steuerjahres im gleichen Haushalt lebt und falls von der steuerpflichtigen Person für dessen Unterhalt zur Hauptsache gesorgt wird.
  • Kirchensteuer

    Steuer, welche die staatlich anerkannten Kirchgemeinden von den Angehörigen ihrer Konfession sowie von den juristischen Personen zur Deckung kirchlicher Ausgaben erheben.
  • Landeskirchen

    Zu den Landeskirchen zählen die staatsrechtlich anerkannten Körperschaften der Evangelisch-reformierten Kirche, der Katholischen Kirche und der Christkatholischen Kirche.
  • Leibrente

    Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung (Rente), die bis zu einem bestimmten Ereignis – üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente – gezahlt wird.
  • Mehrwertsteuer (MWST)

    Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer und wird auf den Endkonsumenten überwälzt. Die Konsumenten zahlen damit die MWST über die Einkäufe von Sachen (Kleider, Autos, Lebensmittel usw.) und Dienstleistungen (Coiffeur, Transporte, Abendessen in einem Restaurant usw.). Sie wird ausschliesslich vom Bund erhoben und dient zur Deckung der allgemeinen Bundesausgaben.
  • Natürliche Personen

    Jeder Mensch in der Schweiz ist aus rechtlicher Sicht eine natürliche Person.
  • Pauschalbesteuerung

  • Postnumerando-System

  • progressiv (Steuersatz)

    Mit steigendem Einkommen bzw. Vermögen steigt auch der Steuersatz stufenweise an.
  • proportional (Steuersatz)

    Alle Steuerpflichtigen müssen denselben prozentualen Anteil ihres Einkommens bzw. Vermögens abliefern, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens bzw. Vermögens.
  • Quellensteuer

    Die Quellensteuer ist eine Steuer, die vom Arbeitgeber vor Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht wird. D.h. dem Arbeitnehmer wird direkt vom Lohn die Quellensteuer abgezogen. Sie betrifft in erster Linie Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz und Personen, die keine Niederlassungsbewilligung besitzen.
  • Rechtskraft

    Werden Veranlagungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist angefochten, werden diese rechtskräftig, d.h. rechtlich bindend.
  • Rechtsmittel

    Mit einem Rechtsmittel können behördliche oder gerichtliche Entscheide angefochten werden. Darunter fallen unter anderem die Einsprache, der Rekurs oder die Beschwerde.
  • Reineinkommen

    Total der Einkünfte (Lohn, Zinsen aus Sparkonten oder Obligationen, Dividenden oder Mieterträge) minus Total der persönlichen Abzüge (Berufsauslagen, Fahrkosten, Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Weiterbildungskosten, Doppelverdienerabzug, Parteibeiträge, Einzahlung in die Säule 3a oder Einkäufe in die PK, Doppelverdiener- und Nebenerwerbsabzug).
  • Reinvermögen

    Als Reinvermögen gilt das um die Schulden reduzierte Vermögen. Das Reinvermögen bildet zugleich das steuerbare Vermögen.
  • Revisionsgrund

    Die Revision, d.h. Neubeurteilung, von rechtskräftigen Verfügungen und Entscheiden ist zulässig, wenn ein Revisionsgrund vorliegt: Nachträgliches Erfahren von neuen erheblichen Tatsachen oder Finden von entscheidenden Beweismitteln, Verletzung von wesentlichen Verfahrensvorschriften.
  • Sozialabzüge

    Bei den Sozialabzügen handelt es sich um Abzüge, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Personen berücksichtigen sollen. Beispiele: Allgemeiner Abzug, Kinderabzug, Unterstützungsabzug, Verheiratetenabzug, usw.
  • Spenden

    Auch Zuwendungen genannt. Freiwillige Leistungen von Geld oder anderen Vermögenswerten an Institutionen, die wegen Gemeinnützigkeit oder wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke steuerbefreit sind.
  • Splitting

    Rund die Hälfte aller Kantone kennt dieses System für die Besteuerung der Familien. Dabei wird das Gesamteinkommen der Familie zu einem tieferen Steuersatz besteuert.
    Beispiel Vollsplitting: Das Gesamteinkommen der Familie wird zu dem Steuersatz besteuert, der eigentlich anwendbar wäre auf 50% des Gesamteinkommens. Ein steuerbares Gesamteinkommen von 100'000 Franken wird somit zu dem für 50'000 Franken geltenden Steuersatz besteuert. 
  • Steueranlage

    Die Steueranlage ist der Faktor, mit dem die einfache Steuer multipliziert wird, um die dem Kanton oder einer Gemeinde geschuldeten Steuern zu berechnen. Die Steueranlage von Kanton und Gemeinden wird jeweils vor Beginn des Steuerjahres festgesetzt.
  • Steuerbares Einkommen

    Als steuerbares Einkommen gelten die erzielten Einkünfte abzüglich Gewinnungskosten, allgemeine Abzüge und Sozialabzüge.
  • Steuerbefreiung

    Grundsätzlich sind alle natürlichen und juristischen Personen steuerpflichtig. Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen können aber von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie gemeinnützige, öffentliche oder kultische Zwecke verfolgen.
  • Steuererlass

    Als Steuererlass gilt der ausnahmsweise Verzicht vom betroffenen Gemeinwesen auf die Einforderung von geschuldeten Steuern (sowie Zinsen und Bussen). Er ist nur möglich, wenn die Einforderung der Steuern eine unzumutbare Härte für die betroffene Person darstellen würde. Es gibt sowohl die Möglichkeit für einen teilweisen als auch für einen ganzen Steuererlass.
  • Steuerfaktor

    Als Steuerfaktoren gelten das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen für natürliche Personen resp. der steuerbare Gewinn und das steuerbare Kapital für juristische Personen.
  • Steuerfreies Minimum

    Erst ab einem Mindestvermögen bzw. einem Mindesteinkommen wird eine Steuer erhoben.
  • Steuerharmonisierung

    Als Steuerharmonisierung gilt die Angleichung der Steuerordnungen der Gemeinwesen (Bund, Kantone und Gemeinden). Nicht harmonisiert sind die Vorschriften zur Bestimmung der Höhe der geschuldeten Steuern, also insbesondere die Steuertarife, die Steueranlagen und die Sozialabzüge.
  • Steuerhoheit

    Die Steuerhoheit bedeutet das Recht eines Gemeinwesens zur Erhebung von Steuern.
  • Steuerjahr

  • Steuerobjekt

    Das Steuerobjekt ist der Gegenstand der Steuererhebung, d.h. der Tatbestand, welcher die Steuerpflicht auslöst.
  • Steuerperiode

    Als Steuerperiode gilt der Zeitraum, für den eine Steuer geschuldet ist.
    Bei natürlichen Personen stimmt die Steuerperiode normalerweise mit dem Kalenderjahr überein. In diesem Fall spricht man von Steuerjahr.
    Bei juristischen Personen gilt das Geschäftsjahr als Steuerperiode.
    Die Steuerperiode kann aber auch kürzer als ein Jahr sein, wenn z.B. die steuerpflichtige Person im Verlaufe des Jahres ins Ausland zieht, wenn sie stirbt oder, bei einer juristischen Person, wenn sie ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegt oder ihre Geschäftstätigkeit aufgibt.
  • Steuerpflicht

    Als Steuerpflicht bezeichnet man die Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person zur Bezahlung von Steuern.
  • Steuersatz

    Als Steuersatz gelten die Prozent- oder Promillesätze in den Steuertarifen. Sie dienen der Berechnung der einfachen Steuer.
  • Steuersubjekt

    Steuersubjekt ist diejenige natürliche oder juristische Person, welche zur Leistung einer Steuer verpflichtet ist (Steuerpflichtige Person).
  • Steuertarif

    Der Steuertarif besteht aus mehreren Steuersätzen für die verschiedenen Einkommensstufen. Nach ihm bestimmt sich, welcher Steuersatz für das steuerbare Einkommen oder Vermögen zur Anwendung gelangt. 
    Die Steuergesetze kennen in der Regel zwei Steuertarife, einen (ermässigten) für Verheiratete und Einelternfamilien sowie einen für die übrigen Steuerpflichtigen.
  • Stichtag

    Unter diesem Begriff ist die Feststellung von bestimmten Verhältnissen an einem bestimmten Tag im Kalenderjahr zu verstehen. Das Stichtagprinzip dient vor allem der Ermittlung des steuerbaren Vermögens. Der Stichtag ist in der Regel der 31. Dezember oder der 1. Januar eines Jahres.
  • Straflose Selbstanzeige

    Mittels der straflosen Selbstanzeige besteht die Möglichkeit, bisher nicht versteuerte Einkommen oder Vermögen einmalig ohne Straffolge zu melden, z.B. mit Schreiben an die Steuerverwaltung oder Beilage zur Steuererklärung. Geschuldet sind lediglich die Steuern für max. 10 Jahre (Nachsteuer) sowie die Verzugszinsen. Die erstmalige Deklaration in der Steuererklärung ohne zusätzlichen Hinweis auf die bisherige Nichtversteuerung gilt nicht als Selbstanzeige.
  • Veranlagung

    Hierbei geht es um die Einschätzung bzw. Festsetzung der Steuerfaktoren wie z.B. Einkommen und Vermögen bei den natürlichen Personen oder Gewinn und Kapital bei den juristischen Personen. Die steuerpflichtige Person hat zu diesem Zweck eine Steuererklärung auszufüllen.
  • Veranlagungsverfügung

    Mit der Veranlagungsverfügung werden die Steuerfaktoren (steuerbares Einkommen und Vermögen natürlicher Personen, bzw. steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital juristischer Personen) festgesetzt. Die Veranlagung erfolgt aufgrund der Steuererklärung, die von den Steuerpflichtigen einzureichen ist oder durch eine Ermessensveranlagung.
  • Verbot der Doppelbesteuerung

    Die Bundesverfassung verbietet, dass eine Person dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum in mehr als einem Kanton versteuern muss.
  • Verheiratetentarif

    Verheiratete werden zu einem tieferen Steuertarif besteuert als unverheiratete Personen. Damit soll vermieden werden, dass Verheiratete gegenüber unverheirateten Paaren steuerlich benachteiligt werden, da ihre Einkommen zusammengerechnet werden und damit ein höherer Steuersatz gilt.
  • Verkehrswert

    Als Verkehrswert gilt der Preis, den ein Käufer für einen Gegenstand zu bezahlen bereit wäre, wenn er ihn erwerben wollte.
  • Verwaltungsgesellschaft

    Gesellschaften, welche einerseits die schweizerische Infrastruktur nicht oder kaum benutzen und anderseits ihre Geschäfte fast ausschliesslich im Ausland abwickeln, werden als Domizil-, Hilfs- oder Verwaltungsgesellschaften bezeichnet. Die verwendete Bezeichnung und auch die Definition für diese Gesellschaftstypen sind von Kanton zu Kanton verschieden.
  • Verzugszins

    Zinsen, die die steuerpflichtige Person zu entrichten hat, wenn sie die Steuerrechnung nicht bis zur angegebenen Frist bezahlt.
  • Wochenaufenthalter

    Als Wochenaufenthalter gilt eine Person, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachtet und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem andern Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringt.
  • Wohnsitz

    Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält und wo sich der Mittelpunkt ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Interessen befindet.
  • Öffentliche Gemeinwesen

    Mit öffentlichen Gemeinwesen sind Bund, Kantone, Gemeinden und Kirchgemeinden gemeint.
  • Übrige juristische Personen

    Dazu zählen namentlich
    • die öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Körperschaften und Anstalten (insbesondere die politischen Gemeinden, die Bürger- oder Burgergemeinden, die Schulgemeinden, die Kirchgemeinden, die Klöster usw.)
    • die Körperschaften des kantonalen Rechts (insbesondere die Allmend- und Alpkorporationen). Dazu gehören auch die Genossenschaften des kantonalen Rechts.
    • die kollektiven Kapitalanlagen (ehem. Anlagefonds) mit direktem Grundbesitz.