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Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer belastet jeden Eigentumsübergang von Grundstücken (und mit ihnen verbundenen Rechten), die im Kanton bzw. in der Gemeinde liegen. Gegenstand der Handänderungssteuer ist also der Eigentumsübergang als solcher (Zeitpunkt des Eintrags im Grundbuch).
Handänderungssteuern bzw. -gebühren werden in allen Kantonen erhoben, und zwar in der Regel durch den Kanton.
Die Steuer wird grundsätzlich auf dem Kaufpreis berechnet. Steuerpflichtig ist in der Regel die erwerbende Person des Grundstücks (natürliche oder juristische Personen).
Die Steuertarife sind im Allgemeinen proportional (feste Steuersätze) und betragen in den meisten Kantonen zwischen 1 % und 3,3 % des Kaufpreises.