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Gewinnsteuer juristischer Personen
Die Gewinnsteuer juristischer Personen entspricht der Einkommenssteuer der natürlichen Personen. Mittels dieser Steuer deklarieren juristische Personen ihr «Einkommen», also den Gewinn, den sie in einem Geschäftsjahr erzielt haben. Die juristische Person muss dort Steuern zahlen, wo sie ihren Sitz oder ihre Verwaltung hat oder wo sie aufgrund bestimmter Tatbestände als wirtschaftlich zugehörig zu betrachten ist.
Nebst dem Bund erheben auch die Kantone und Gemeinden eine Gewinnsteuer. Alle Kantone und Gemeinden – mit Ausnahme von Basel-Stadt (keine Gemeindesteuer) – sehen für die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften eine Steuer vom Reingewinn vor. Sie wird am häufigsten mit einem proportionalen und in Prozenten ausgedrückten Steuersatz festgelegt.
Die Kapitalgesellschaften, deren Erträge ganz oder teilweise aus schweizerischen und ausländischen Beteiligungen stammen (Holding- und Beteiligungsgesellschaften), geniessen in allen Kantonen Steuerermässigungen.
Für Verwaltungsgesellschaften sind die Beteiligungserträge steuerbefreit, während die übrigen Einkünfte aus der Schweiz vollständig zum ordentlichen Tarif besteuert werden.
Die Steuer wird für jede Steuerperiode, welche dem Geschäftsjahr entspricht, veranlagt.