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Andere Abgaben
Neben den Steuern haben die Kantone und Gemeinden das Recht, weitere Abgaben zu erheben. Die bekannteste ist die Beherbergungs- bzw. Kurtaxe. Für jede Übernachtung in Hotels, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen fällt eine Beherbergungstaxe an. Diese wird in der Regel durch die örtlichen Verkehrsvereine erhoben.
Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Genf erheben eine so genannte Tourismusförderungsabgabe von Unternehmen, die eine wirtschaftliche oder kaufmännische Tätigkeit ausüben und dabei von den direkten und indirekten Auswirkungen des Tourismus profitieren. Der Ertrag aus dieser Abgabe ist für die Entwicklung und Förderung des Tourismus bestimmt.
Die meisten Kantone kennen eine Feuerwehrersatzabgabe, die entweder von Kanton oder Gemeinde erhoben wird. Sie wird grundsätzlich von feuerwehrpflichtigen Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, erhoben.
In der Mehrheit der Kantone müssen Wasserzinsen für die Ausnützung der Wasserkraft von Wasserkraftwerken ab einer bestimmten Bruttoleistung entrichtet werden.
Etwas weniger bekannt ist die Mietsteuer. Die Gemeinden des Kantons Waadt können auf allen Mieten, die aus Grundstücken fliessen, welche sich auf ihrem Gemeindegebiet befinden, eine Steuer von höchstens 3 % erheben. Steuerschuldner ist der Mieter oder der Eigentümer, der seine Liegenschaft selbst bewohnt.