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Wochenaufenthalt

Als Wochenaufenthalter werden Personen angesehen, welche während der Woche am Arbeitsort (Kanton A) leben und arbeiten, aber das Wochenende und die Feiertage regelmässig am Wohnort der Familie (Kanton B) verbringen. Es kann sich hier um ledige junge Leute handeln, die in einem anderen Kanton arbeiten, aber gleichwohl noch bei den Eltern wohnen. Entscheidend ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen (Familie, Freunde, Hobbies usw.).

Der steuerrechtliche Wohnsitz ist somit am Wohnort der Familie und deshalb ist der Kanton B  für die Veranlagung zuständig.