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Steuer auf Spirituosen
Ob «Bäzi» oder «Zwätschge» - auf allen in der Schweiz produzierten Spirituosen fällt eine Steuer an. Einheimische und importierte Spirituosen werden gleich hoch und nach einheitlicher Bemessungsgrundlage besteuert. Der Einheitssteuersatz beträgt 29 Franken pro Liter reinem Alkohol.
Seit 2004 wird eine Sondersteuer von 116 Franken pro Liter reinem Alkohol auf Alcopops erhoben (Erhöhung um 300 % des Steuersatzes).
Der Ertrag aus dieser Besteuerung von Spirituosen geht zu 90 % an die Sozialversicherungen AHV und IV. Die anderen 10 % gehen an die Kantone und müssen zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen eingesetzt werden.
Diese Steuer wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung erhoben.