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Eidgenössische Verrechungssteuer

Hauptsächliches Ziel der Verrechnungssteuer ist die Eindämmung der Steuerhinterziehung. Mit Hilfe dieser Steuer sollen die Steuerpflichtigen veranlasst werden, ihre Einkünfte und Vermögenserträge sowie das Vermögen, auf dem die steuerbaren Gewinne erzielt wurden, in der Steuererklärung anzugeben (sogenannter Sicherungszweck der Verrechnungssteuer). Damit dies geschieht, zieht beispielsweise die Bank automatisch bei der Ausschüttung der Vermögenserträge (z.B. Zinsen für ein Sparkonto) 35 % Verrechnungssteuer ab und überweist sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Diese kann der Steuerpflichtige in der Regel via Steuererklärung wieder zurückfordern.

Wenn in der Schweiz wohnhafte Kontoinhaber die Steuererklärung korrekt ausfüllen, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

Dies ist ein wenig anders bei Kontoinhabern, die im Ausland wohnhaft sind. Wenn ihr Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, können sie Anspruch auf die ganze oder teilweie Rückerstattung der Verrechnungssteuer haben.