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Eidgenössische Stempelabgaben
Die Stempelabgaben sind vom Bund erhobene Steuern auf Wertpapieren, auf Quittungen von Versicherungsprämien und auf anderen Urkunden des Handelsverkehrs. Ausgenommen von den Stempelabgaben sind Urkunden des Grundstück- und Grundpfandverkehrs.
Der Bund erhebt drei Arten von Stempelabgaben:
1. Emissionsabgabe
Die Emissionsabgabe wird insbesondere auf der Ausgabe von inländischen Beteiligungsrechten (z.B. Aktien) erhoben. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen, wobei das Wort "emittere" herauslassen oder herausschicken bedeutet.
2. Umsatzabgabe
Die Umsatzabgabe wird auf den Käufen und Verkäufen von in- und ausländischen Wertpapieren erhoben, die von inländischen Effektenhändlern getätigt werden.
3. Abgabe auf Versicherungsprämien
Dieser Abgabe unterliegen vor allem die Prämienzahlungen für die Haftpflicht-, Feuer- , Kasko- und Hausratversicherung. Lebens-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind davon ausgenommen.