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Automobilsteuer
Auf jedem Automobil, das entweder in der Schweiz hergestellt oder aus dem Ausland importiert wird, erhebt die Eidgenössische Zollverwaltung eine Steuer von 4 %.
Als Automobile im Sinne des Gesetzes gelten leichte Nutzfahrzeuge von nicht mehr als 1'600 Kilogramm und Personenwagen.
Von der Steuer befreit sind namentlich Elektro-Automobile.