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Steuer auf Gewinnen aus Geldspielen sowie Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung

Die Lotteriegewinnsteuer ist nicht zu verwechseln mit der Lotteriesteuer. Gewinne aus Geldspielen sowie Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung werden in allen Kantonen besteuert.

Viele Kantone besteuern diese Gewinne jedoch erst ab einer gewissen Höhe und häufig unterliegen sie zusammen mit dem übrigen Einkommen der ordentlichen Einkommenssteuer.