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Kopf-, Personal- oder Haushaltsteuer
Die Kopf-, Personal- oder Haushaltsteuer wird in einigen Kantonen zusätzlich zur Einkommenssteuer erhoben. Verlangt wird sie von volljährigen oder erwerbstätigen Personen in den Kantonen Zürich, Luzern, Uri, Nidwalden, Solothurn, Schaffhausen, Tessin, Waadt, Wallis und Genf. Die Ansätze dieser in der Regel fixen kantonalen und/oder kommunalen Steuer sind niedrig.
Im Kanton Waadt sind nur die Gemeinden befugt, diese Steuer zu erheben. Eine Verpflichtung besteht aber nicht («fakultative» Gemeindesteuer).