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Einkommenssteuer natürlicher Personen

Auf Bundesebene (direkte Bundessteuer) sowie in allen Kantonen und Gemeinden müssen natürliche Personen ihr Gesamteinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, ihr Nebeneinkommen sowie den Vermögensertrag aus beweglichen und unbeweglichen Vermögen usw. versteuern.

Vom Gesamteinkommen können gewisse Abzüge gemacht werden. So können in der Regel die so genannten Gewinnungskosten (z.B. Berufskosten) abgezogen werden. Im Weiteren werden allgemeine Abzüge sowie Sozialabzüge zugelassen.

Das Erwerbseinkommen von ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungsbewilligung, die nur vorübergehend in der Schweiz arbeiten, wird in allen Kantonen an der Quelle besteuert (Quellensteuer). Das heisst, dass der Arbeitgeber die geschuldete Steuer direkt vom Lohn abziehen und der Steuerbehörde abliefern muss.

Die Einkommenssteuer wird jährlich aufgrund des im Laufe des Steuerjahrs tatsächlich erzielten Einkommens erhoben. Die Kantone sind auch für die Veranlagung und den Bezug der direkten Bundessteuer zuständig.